• Apen (Landkreis Ammerland, Niedersachsen)
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Auskunftssperre Einrichtung

Beschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Online-Dienst

Voranmeldung Antrag Auskunftssperre

ID: L100040_494681128

Beschreibung

Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist notwendig, es handelt sich bei dem Onlinedienst lediglich um eine Voranmeldung

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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Identifizierung

  • Rechtverbindliche Unterschrift

Version

Technisch erstellt am 13.05.2023

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpartner

Gemeinde Apen - Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 200

26689 Apen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr ; Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Bankverbindung

Gemeinde Apen

Empfänger: Gemeinde Apen

IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00

BIC: OLBODEH2XXX

Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede

Gemeinde Apen

Empfänger: Gemeinde Apen

IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00

BIC: GENODEF1EDE

Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.

Gemeinde Apen

Empfänger: Gemeinde Apen

IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29

BIC: BRLADE21LZO

Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede

Version

Technisch erstellt am 18.05.2021

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Voraussetzungen

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Geltungsdauer: 2 Jahre

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 25.11.2015

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 28.03.2025

Stichwörter

Übermitttlungssperre, Daten sperren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024