Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Hinweise für Stade: Auskunftssperren

    Allgemeine Informationen

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter meldeamt@stadt-stade.de oder unter der Nummer 04141-401-444.

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.



    Allgemeine Informationen

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter meldeamt@stadt-stade.de oder unter der Nummer 04141-401-444.

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.



    Online-Dienst

    Auskunftssperre

    ID: L100040_475761742

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Stade: Auskunftssperren

    Die Auskunftssperre können Sie schriftlich bei dem Meldeamt der Hansestadt Stade beantragen.

    Die Auskunftssperre können Sie schriftlich bei dem Meldeamt der Hansestadt Stade beantragen.

    Ansprechpartner

    Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagedorn 6

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 401-444

    Fax: 04141 401-192

    E-Mail: meldeamt@stadt-stade.de

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten Mo 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Di 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mit 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 08:30 Uhr – 18.00 Uhr Fr 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab online oder telefonisch einen Termin.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Hinweise für Stade: Auskunftssperren

    Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.

    Bitte reichen Sie eventuelle Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben mit ein.

    Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.

    Bitte reichen Sie eventuelle Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben mit ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Stade: Auskunftssperren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)