Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Hinweise für Soltau: Auskunftssperren
Notwendige Unterlagen:
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich unter Beifügung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) beim Bürgerbüro gestellt werden.
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Online-Dienst
Auskunftssperre Einrichtung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
29614 Soltau
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine
Kontakt
Kontaktperson
Frau Greta Narjes (Bürgerbüro)
Frau Denise Janisch (Bürgerbüro)
Frau Meike Brüsehaver (Bürgerbüro)
Frau Sandra Hestermann (Bürgerbüro, Veranstaltungen)
Frau Sabrina Krenz (Bürgerbüro)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Hinweise für Soltau: Auskunftssperren
1 Woche
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren