• Rinteln (Landkreis Schaumburg, Niedersachsen)
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Auskunftssperre Einrichtung

Beschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Online-Dienst

Auskunftssperre beantragen

ID: L100040_487838816

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 11.03.2023

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Klosterstraße 20

31737 Rinteln

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr; Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05751 403300

Fax: 05751 403340

E-Mail: buergerbuero@rinteln.de

Weitere Informationen

Unser Team im Bürgerbüro ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht Ihr Anliegen servicegerecht zu erledigen. Schnell und zuverlässig werden Ihre Anträge bearbeitet und Ihre Fragen beantwortet. Selbstverständlich ist hier auch ein vertrauliches Gespräch möglich, das Ihnen weiter hilft, wenn es beispielsweise darum geht mit anderen Dienststellen oder Behörden in Kontakt zu treten. Sind für die Bearbeitung andere Fachämter im Hause zuständig, werden Ihnen hier kompetente Gesprächspartner benannt, an die Sie sich dann vertrauensvoll wenden können.

Version

Technisch erstellt am 19.02.2010

Technisch geändert am 30.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Voraussetzungen

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Geltungsdauer: 2 Jahre

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 25.11.2015

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 28.03.2025

Stichwörter

Übermitttlungssperre, Daten sperren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024