• Wedemark (Landkreis Region Hannover, Niedersachsen)
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Auskunftssperre Einrichtung

Beschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Online-Dienst

Beantragung einer Auskunftssperre

ID: L100040_513426749

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 05.09.2023

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Hinweise für Wedemark: Auskunftssperre Einrichtung

Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz

Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpartner

Team Bürgerbüro und Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Fritz-Sennheiser-Platz 1

30900 Wedemark

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.; Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

Kontakt

Telefon Festnetz: 05130 581-0

E-Mail: buergerbuero.und.standesamt@wedemark.de

Version

Technisch erstellt am 27.02.2020

Technisch geändert am 30.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Voraussetzungen

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Geltungsdauer: 2 Jahre

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 25.11.2015

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 28.03.2025

Stichwörter

Übermitttlungssperre, Daten sperren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024