Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Hinweise für Seelze: Auskunftssperre Einrichtung
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden.
Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Die Auskunftsperre ist also nur in begründeten Fällen möglich und nicht zu verwechseln mit der Übermittlungssperre, die unbegründet beantragt werden kann (siehe unten, verwandte Diestleistungen).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin.
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden.
Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Die Auskunftsperre ist also nur in begründeten Fällen möglich und nicht zu verwechseln mit der Übermittlungssperre, die unbegründet beantragt werden kann (siehe unten, verwandte Diestleistungen).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin.
Online-Dienst
Meldewesen online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
22.11 - Team Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuche nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Mesenbrink
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Seelze: Auskunftssperre Einrichtung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre