Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Hinweise für Isernhagen: Auskunftssperre Einrichtung

    Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Es kann jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Interessen erwachsen könnte. Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u.ä.).
    Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
    Die Auskunftssperre wird für 2 Jahre ab Antragsdatum eingetragen. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre

    ID: L100040_547331238

    Beschreibung

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Isernhagen: Auskunftssperre Einrichtung

    Eine Eintragung beim vorherigen Wohnort oder bei evtl. weiteren Wohnungen geschieht nicht automatisch durch die Unterrichtung. Hier muss ein eigener Antrag bei der jeweiligen zuständigen Behörde gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Isernhagen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bothfelder Straße 29

    30916 Isernhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 6153-300

    Fax: +49 511 6153-4830

    E-Mail: buergerbuero@isernhagen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Hinweise für Isernhagen: Auskunftssperre Einrichtung

    formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen von vorliegenden Tatsachen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de