Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Beantragung einer Auskunftssperre

    ID: L100040_483137436

    Beschreibung

    Antrag Auskunftssperre

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100040_483137439

    Beschreibung

    Antrag Übermittlungssperre

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Lauterberg im Harz - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritscherstraße 4

    37431 Bad Lauterberg im Harz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 50  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 09.00 - 12.30 Uhr Di 14.00 - 16.00 Uhr Do 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05524 853-224

    Telefon Festnetz: 05524 853-135

    E-Mail: rathaus@badlauterberg.de

    E-Mail: buergerbuero@badlauterberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de