Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften

    zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Meldebescheinigung und -registerauskunft

    Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Eintragungen einzelner Einwohnerinnen und Einwohner.

    Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

    • Vorname und Zuname
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften (Haupt-und Nebenwohnungen)
    • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist
    • gegebenenfalls Wegzugsadresse, falls die Person verzogen ist.

    Sofern Sie weitere Daten zu einer Person benötigen, handelt es sich um eine erweiterte Melderegisterauskunft.



    Online-Dienste

    Melderegisterauskunft beantragen

    ID: L100040_419328584

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Melderegisterauskunft einfach online beantragen

    ID: L100040_466676996

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    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2411

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    • Bei persönlicher Vorsprache
      • Identitätsnachweis
    • Bei schriftlicher Beantragung
      • Antrag (siehe unten)
      • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    zusätzlich bei Eigentümerauskunft

    • Nachweis des Eigentums
    • Formlose schriftliche Erklärung, in der das rechtliche Interesse begründet wird.

    Hinweis: Bei Auskunft für Werbung / Adresshandel denken Sie bitte an die Einverständniserklärung der gesuchten Person

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    Die einfache Melderegisterauskunft kann

    • online auf dieser Seite,
    • persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro oder
    • schriftlich (siehe Reiter "Formulare")

    beantragt werden.

    Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    Bei der Online-Beantragung erhalten Sie am Ende des Online-Dialoges ein PDF-Dokument mit der gewünschten Auskunft.

    Bei persönlicher Beantragung erhalten Sie die Auskunft direkt in Ihrem Termin. In Einzelfällen, zum Beispiel bei Vorliegen einer Auskunftssperre kann eine Auskunft jedoch nicht sofort erteilt werden.

    Bei schriftlicher Beantragung dauert die Bearbeitung bis zu drei Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 9,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    • Einfache Melderegisterauskunft online für private Zwecke: 8 Euro
    • Einfache Melderegisterauskunft online für gewerbliche Zwecke: 8 Euro
    • Einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke: 9 Euro
    • Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 12 Euro
    • Archivauskunft (Person ist länger als 30 Jahre verzogen oder verstorben): zuzüglich 15 Euro
    • Eingeschränkte Auskunft für Hauseigentümer: kostenfrei

    Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:

    • Bei Online Beantragung
      • Online Überweisung
      • PayPal
      • Visa-Karte
      • MasterCard
    • Bei persönlicher Vorsprache
      • In den Bürgerbüros bar oder mit EC-Karte
    • Bei schriftlicher Beantragung
      • Erteilte Lastschrift (bitte Bank, IBAN und BIC vollständig angeben und unterschreiben)
      • Vorab-Überweisung (bitte geben Sie als Verwendungszweck 01.06352.000027.0 an.
      • Bankverbindung der Stadt Oldenburg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Melderegisterauskunft einfach

    Eine von uns erteilte Auskunft darf nur für den von Ihnen zuvor angegebenen Zweck verwendet werden. Danach ist sie zu löschen und darf nicht beliebig weitergenutzt oder weitergegeben werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    Hauseigentümer können kostenfrei zu den in ihrem Eigentum gemeldeten Personen die Vor- und Familiennamen sowie einen Doktorgrad erhalten, sofern hierfür ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Beantragung ist durch eine formlose schriftliche Erklärung oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EMA, Personensuche, Anschrift ermitteln, Anschrift

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de