Melderegisterauskunft Erteilung einfach
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
Sie benötigen die Anschrift einer Person, die in Hannover gemeldet ist oder zuletzt in Hannover gemeldet war?
Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient in erster Linie behördlichen Zwecken, in begrenztem Umfang können daraus auf Antrag Auskünfte an Private erteilt werden.
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Melderegisterauskunft
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-33301
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.2 - Bürgeramt Döhren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-49147
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aufgrund einer Personalveranstaltung hat das Bürgeramt Herrenhausen am Dienstag, den 01.10.2024, geschlossen. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-47599
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.4 - Bürgeramt Linden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aufgrund einer Personalveranstaltung hat das Bürgeramt Linden am Dienstag, den 01.10.2024, geschlossen. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-43973
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Weitere Informationen
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48202
Weitere Informationen
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Fax: +49 511 168-49582
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48116
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-32787
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
- Der Familienname und Vorname der gesuchten Person; eventuell der frühere Name/Geburtsname der gesuchten Person
- Die bisherige hannoversche Anschrift und oder das Geburtsdatum der gesuchten Person
- Sie müssen erklären, ob die Anfrage aus gewerblichen oder privaten Gründen erfolgt. Gewerbliche Gründe sind zu benennen.
- Sie müssen erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
Sie können direkt zu uns kommen oder schriftlich die Erteilung einer Melderegisterauskunft beantragen. Einen Musterantrag finden Sie hier.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
Sie erhalten eine einfache Auskunft sofort, wenn Sie direkt vorsprechen.
Erweiterte Auskünfte, Archivauskünfte oder Auskünfte nach erforderlichen Ermittlungen haben in der Regel eine längere Bearbeitungszeit und werden daher grundsätzlich nach Prüfung/Klärung schriftlich beantwortet.
Bitte buchen Sie für eine persönliche Vorsprache einen Termin (siehe unten).
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 9,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
- 12 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
- 9 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke
Die Gebühr bei der persönlichen Beantragung bitte möglichst per girocard (EC) zahlen.
Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist, die gesuchte Person im Melderegister nicht ermittelt werden konnte oder die Auskunft aus anderen rechtlichen Gründen nicht erteilt werden darf.
Für erweiterte Auskünfte, Archivauskünfte aus historischen Unterlagen oder Auskünfte nach erforderlichen Ermittlungen entsteht eine erhöhte Gebühr. Bitte erfragen Sie diese bei Bedarf im Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
- Auskünfte sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk besteht.
- Auskünfte dürfen grundsätzlich nur über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Meldeanschrift bestimmter Einzelpersonen (= einfache Melderegisterauskunft) erteilt werden.
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, können weitere Daten (= erweiterte Melderegisterauskunft) bekannt gegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Melderegisterauskunft besteht nicht. - Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.
- Meldedaten von Personen, die länger als 5 Jahre aus Hannover verzogen oder verstorben sind, bestehen zum Teil noch aus verfilmten Karteikarten (vor 1974). Bitte geben Sie daher bei Auskunftsersuchen zu Altbeständen immer an,
- in welchem Jahr die von Ihnen gesuchte Person nach Ihrer Kenntnis in Hannover gewohnt hat,
- wie der Vorname des Ehemannes lautet, falls die gesuchte Person weiblich ist und verheiratet ist oder war,
- die Daten der Eltern, soweit es sich um minderjährige Personen handelt.
- Für registrierte regelmäßige Anfrager besteht die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte über das Internet abzufragen: Melderegisterauskunft Online
- Um die Vorgaben für die Erteilung einer Melderegisterauskunft zu erfüllen, nutzen Sie bitte unser Antragsformular
- Anfragen per Fax und E-Mail werden schriftlich beantwortet.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Melderegisterauskunft
- Online-Terminvereinbarung in den BürgerämternIn den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover sind mittwochs nun spontane Vorsprachen zwischen 8 und 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Dieses Angebot gilt nicht im Bürgeramt Schützenplatz und im Bürgeramt Linden. Das Bürgeramt Ricklingen bietet dieses Angebot an allen Öffnungstagen an. Das Bürgeramt Ricklingen verfügt über keine Fotostation, deshalb werden Kund*innen gebeten, aktuelle und biometrische Fotos mitzubringen.
- Antrag auf Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft Online
- Antrag auf Einrichtung eines Zugangs zur Anwendung "Melderegisterauskunft Online"
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015
Stichwörter
Anschrift, Personensuche, EMA, Anschrift ermitteln