Melderegisterauskunft Erteilung einfachOnline erledigen

    Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften

    zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Hinweise für Peine: Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Die Stadt Peine führt nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Melderegister, um die im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen
    (Einwohner) zu registrieren sowie deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Sofern Sie z.B. die Anschrift von einer Person benötigen die in Peine wohnt oder früher einmal gewohnt hat, können Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Peine wenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Peine (Kernstadt) sowie die Ortschaften und Ortsteile  Berkum Dungelbeck Duttenstedt Eixe Essinghausen Handorf Landwehr Röhrse Rosenthal Schmedenstedt Schwicheldt Stederdorf Vöhrum,  Wendesse  und  Woltorf.

    Die weiteren kreisangehörigen Gemeinden (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Wendeburg und Vechelde) führen ihrerseits Melderegister für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Stadt Peine kann daher zu Personen, die in den genannten Gemeinden wohnen, keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Peine

    ID: L100040_475161081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Peine - Amt 15 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstraße 5

    31224 Peine

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 9,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise für Peine: Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Die Stadt Peine als Meldebehörde ist nach Nr. 63.2.2.1 in Verbindung mit der Anmerkung zu Nr. 63.2 der Allgemeinen Gebührenordnung für das Land Niedersachsen verpflichtet, eine Gebühr für die Erteilung einer Melderegisterauskunft zu erheben. Die Gebühr beträgt

    • 9,00 Euro pro Auskunft, die Sie für private Zwecke nutzen
    • 12,00 Euro pro Auskunft, die Sie für einen gewerblichen Zweck nutzen

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EMA, Personensuche, Anschrift, Anschrift ermitteln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de