Melderegisterauskunft Erteilung einfachOnline erledigen

    Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften

    zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Online-Dienst

    Melderegisterauskunft

    ID: L100040_480166359

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard
    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Wolfsburg: Melderegisterauskunft (Stadt Wolfsburg)

    Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Kontakt

    Fax: 05361 28-1500

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234(Service Center Wolfsburg)

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stichwörter

    Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Hinweise für Wolfsburg: Melderegisterauskunft (Stadt Wolfsburg)

    Es müssen Identifizierungskriterien zur gesuchten Person benannt werden können bsp. Vorname, Name, Geburtsdatum oder Anschrift. Nur wenn es sich zweifelsfrei um die gesuchte Person handelt, werden die Daten mitgeteilt. Zudem sind bei einem schriftlichen Antrag die Kontaktdaten des Absenders für das Antwortschreiben erforderlich.

    Der Antrag muss begründet werden, warum man die angefragten Daten benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Wolfsburg: Melderegisterauskunft (Stadt Wolfsburg)

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Hinweise für Wolfsburg: Melderegisterauskunft (Stadt Wolfsburg)

    Für eine einfache Melderegisterauskunft muss der/die Antragsteller/in Angaben zur Anfrageperson, wie zum Beispiel Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum oder eine Anschrift machen können. Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine eindeutige Identifizierung möglich ist.

    Ebenso ist in beiden Fällen der Grund der Anfrage erforderlich. Hier ist ausdrücklich anzugeben, ob 

    • die Auskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels, oder
    • für andere gewerbliche Zwecke (unter Angabe der Art des gewerblichen Zweckes) benötigt wird.


    Der Antrag muss schriftlich oder persönlich gestellt und vorab bezahlt werden (formlos möglich, aber mit Zahlungsnachweis). Folgender Verwendungszweck ist auf dem Zahlungsnachweis anzugeben: 1141001327

    Bei einem schriftlichen Antrag muss ein Verrechnungsscheck oder eine Vorabüberweisung beigefügt werden.

    Bankverbindung der Stadt Wolfsburg:

    Sparkasse Gifhorn Wolfsburg
    Konto 025 609 892
    IBAN DE56269513110025609892
    BIC NOLADE21GFW

    Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg
    BLZ 269 910 66
    Konto 844 845 000
    IBAN DE55269910660844845000
    BIC GENODEF1WOB

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 9,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise für Wolfsburg: Melderegisterauskunft (Stadt Wolfsburg)

    Melderegisterauskunft gewerblicher Zwecke:

    • 12,00 €, bei besonderen Ermittlungen 18,00 €

    einfache Melderegisterauskunft (Vorname, Name, derzeitige Anschrift, Doktorgrad, ggf. Hinweis auf Sterbefall):

    • 9,00 € , mit besonderen Ermittlungen 15,00 €

    erweiterte Melderegisterauskunft (bei vorliegen eines begründeten Interesses):

    • 20,00 €

    Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier:  www.wolfsburg.de/epayment

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EMA, Personensuche, Anschrift, Anschrift ermitteln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de