Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften

    zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Hinweise für Salzgitter: Melderegisterauskunft (IES:Salzgitter)

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Salzgitter

    ID: L100040_566260900

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - BürgerCenter

    Beschreibung

    Im BürgerCenter werden alle melderechtlichen Vorgänge bearbeitet. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personaldokumenten. Außerdem werden Ablichtungen oder Unterschriften amtlich beglaubigt, Fundsachen verwaltet sowie öffentliche Versteigerungen durchgeführt. Ergänzend werden Werbeartikel und Bücher über die Stadt sowie Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen zum Kauf angeboten. Schließlich ist hier auch die zentrale Telefonvermittlung der Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle für den Bürger angesiedelt.

    Anschriften:

    Bürgercenter
    Rathaus
    Joachim-Campe-Str. 6-8
    38226 Salzgitter (Lebenstedt)

    Bürgercenter
    Außenstelle Salzgitter-Bad
    Marktplatz 11
    38259 Salzgitter (Bad)

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten BürgerCenter Lebenstedt: * Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, * Montag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr, * Dienstag und Mittwoch 13.30 - 15.00 Uhr. * Die Wartemarken werden am ServicePoint ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Öffnungszeiten BürgerCenter Salzgitter-Bad: * Montag bis Freitag 8.30 - 12.30 Uhr, * Dienstag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr. * Die Wartemarken werden am Info-Schalter ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Die Termine für das Rathausgebäude in Salzgitter-Lebenstedt und das Kleine Rathaus in Salzgitter-Bad können können hier weiterhin online gebucht werden. Die Online-Terminvereinbarung finden Siehier.

    Kontakt

    Fax: 05341 8394909

    Telefon Festnetz: 05341 8392070

    Fax: 05341 8394916

    Telefon Festnetz: 05341 8393812

    E-Mail: buergercenter@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 9,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anschrift, Personensuche, EMA, Anschrift ermitteln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English