Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Was sind Altstandort-Verdachtsflächen?
Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Flächen sind Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Landkreis Harburg
Abteilung Umwelt
Bereich Altlasten
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Tel. 04171/693-0
altlasten@lkharburg.de
https://portal.landkreis-harburg.de/altlastenkatasterauskunft
Ansprechpartner
Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4171 693-99100
Telefon Festnetz: +49 4171 693-0
Kontaktperson
Frau Böhlendorf
Frau Jesswein
Frau Laboga
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Zum Schutz personenbezogener Daten ist die Kenntnis des Eigentümers/ der Eigentümerin (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 UIG) notwendig.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2023 eine Verifizierung der Vollmacht erforderlich ist.
Dazu reichen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin, sowie eine Verifizierung in Form der Kopie eines Ausweisdokumentes mit ein.
Als Eigentümer/ Eigentümerin des Grundstücks können Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitsenden.
Sind Sie nicht Eigentümer/ Eigentümerin, wäre eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin, sowie die Kopie eines Ausweisdokumentes des Eigentümers/ der Eigentümerin mitzuschicken.
Gerne können Sie den Vordruck für Vollmachten nutzen, oder eine eigene formlose Vollmacht aufsetzen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Eine Altlastenauskunft können Sie über das Online-Portal stellen:
https://portal.landkreis-harburg.de/altlastenkatasterauskunft
Darüber ermöglichen Sie eine einfachere und damit schnellere Bearbeitung.
Wenn Sie den Antrag über das Service Portal stellen, werden Sie schrittweise durch den Antragsprozess geleitet. Bei fehlenden Unterlagen, können Sie den Prozess jederzeit zwischenspeichern und unterbrechen.
Über eine Anmeldung im Serviceportal stehen Ihnen weitere Online-Services des Landkreises Harburg, sowie einiger Gemeinden zur Verfügung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall vier Wochen (§ 3 UIG).
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Für die Auskunft können Gebühren und Auslagen nach § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) anfallen. Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Landkreis Harburg:
Als betroffene Person stehen Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte zu. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.landkreis-harburg.de/services-kontakt/datenschutz/datenschutz-informationspflicht-nach-der-dsgvo/
Anfragen zu Kampfmittelfreiheit
Eine Auskunft zur Kampfmittelfreiheit erhalten Sie beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen. Eine Auskunft über eine eventuelle Kampfmittelbelastung auf Ihrem Grundstück können Sie beim Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) beantragen.
https://lgln-kbd.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-207479.html
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft
- Vorlage Vollmacht Altlastenauskunft
- Altlastenauskunft im ServiceportalAltlastenauskunft im Serviceportal direkt beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012