Altlasten- und Bodenschutzkataster AuskunftOnline erledigen

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Allgemeine Informationen

    Was sind Altstandort-Verdachtsflächen?
    Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden.
    Altlastverdächtige Flächen sind Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
    Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Harburg

    ID: L100040_488313157

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Landkreis Harburg
    Abteilung Umwelt
    Bereich Altlasten
    Schloßplatz 6
    21423 Winsen (Luhe)
    Tel. 04171/693-0
    altlasten@lkharburg.de

    https://portal.landkreis-harburg.de/altlastenkatasterauskunft

    Ansprechpartner

    Für Kreis Harburg (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Zum Schutz personenbezogener Daten ist die Kenntnis des Eigentümers/ der Eigentümerin (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 UIG) notwendig.
    Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04.2023 eine Verifizierung der Vollmacht erforderlich ist.
    Dazu reichen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin, sowie eine Verifizierung in Form der Kopie eines Ausweisdokumentes mit ein.
    Als Eigentümer/ Eigentümerin des Grundstücks können Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitsenden.
    Sind Sie nicht Eigentümer/ Eigentümerin, wäre eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin, sowie die Kopie eines Ausweisdokumentes des Eigentümers/ der Eigentümerin mitzuschicken.
    Gerne können Sie den Vordruck für Vollmachten nutzen, oder eine eigene formlose Vollmacht aufsetzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Eine Altlastenauskunft können Sie über das Online-Portal stellen:

    https://portal.landkreis-harburg.de/altlastenkatasterauskunft


    Darüber ermöglichen Sie eine einfachere und damit schnellere Bearbeitung.
    Wenn Sie den Antrag über das Service Portal stellen, werden Sie schrittweise durch den Antragsprozess geleitet. Bei fehlenden Unterlagen, können Sie den Prozess jederzeit zwischenspeichern und unterbrechen.
    Über eine Anmeldung im Serviceportal stehen Ihnen weitere Online-Services des Landkreises Harburg, sowie einiger Gemeinden zur Verfügung.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall vier Wochen (§ 3 UIG).

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Für die Auskunft können Gebühren und Auslagen nach § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) anfallen. Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Landkreis Harburg:
    Als betroffene Person stehen Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte zu. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, können Sie unter folgendem Link abrufen:
    https://www.landkreis-harburg.de/services-kontakt/datenschutz/datenschutz-informationspflicht-nach-der-dsgvo/

    Anfragen zu Kampfmittelfreiheit
    Eine Auskunft zur Kampfmittelfreiheit erhalten Sie beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen. Eine Auskunft über eine eventuelle Kampfmittelbelastung auf Ihrem Grundstück können Sie beim Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) beantragen.
    https://lgln-kbd.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-207479.html

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Altlastenkataster: Auskunft

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de