Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, die Allgemeinheit und insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Diese könnten sein: z.B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
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Altlastenkataster: Auskunft
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Holzminden
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück (Bitte an erste Stelle setzen.)
- Eigentumsnachweis für das angefragte Grundstück (Kopie Grundbuchauszug), oder
- eine Vollmacht des Grundstückseigentümers, oder
- eine Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Vollzugsbehörde,
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte,
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft
Es sind keine Fristen zu berücksichtigen.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. Auskünfte werde nur schriftlich erteilt. Es fallen Gebühren nach dem gültigen Kostentarif der Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung) an. Als Bemessungsgrundlage ist der für die Bearbeitung benötigte Zeitaufwand zu berücksichtigen. Um diesen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen nur vollständig einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012