Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft

    Allgemeine Informationen

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, die Allgemeinheit und insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Diese könnten sein: z.B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.



    Online-Dienst

    Altlastenkataster: Auskunft

    ID: L100040_534103295

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    2.66 Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter den Höfen 5

    37603 Holzminden

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Holzminden

    Adresse

    Hausanschrift

    Böntalstraße 44

    37603 Holzminden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05531 1299-0

    Fax: 05531 1299-60

    E-Mail: Katasteramt-HOL@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft

    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück (Bitte an erste Stelle setzen.)
    • Eigentumsnachweis für das angefragte Grundstück (Kopie Grundbuchauszug), oder
    • eine Vollmacht des Grundstückseigentümers, oder
    • eine Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Vollzugsbehörde,
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte,
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft

    Es sind keine Fristen zu berücksichtigen.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Holzminden: Altlastenkataster: Auskunft

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. Auskünfte werde nur schriftlich erteilt. Es fallen Gebühren nach dem gültigen Kostentarif der Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung) an. Als Bemessungsgrundlage ist der für die Bearbeitung benötigte Zeitaufwand zu berücksichtigen. Um diesen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen nur vollständig einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English