Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Northeim: Altlastenkataster: Auskunft
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beim Landkreis Northeim beantragt werden.
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beim Landkreis Northeim beantragt werden.
Online-Dienst
Auszug aus dem Altlastenkataster
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Northeim: Altlastenkataster: Auskunft
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Northeim (Untere Bodenschutzbehörde).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Northeim (Untere Bodenschutzbehörde).
Ansprechpartner
FB 44 - Regionalplanung und Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Montag und Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung
Kontaktperson
Herr Andreas Pulvermüller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05551 708184
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Northeim
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Hinweise für Northeim: Altlastenkataster: Auskunft
Sofern der/die Antragssteller*in nicht der/die Eigentümer*in der nachgefragten Fläche ist:
1. Vollmacht des/der Grundstückseigentümer*in oder Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde oder sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
2. Angaben zur Grundstücksadresse
3. Möglichst Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstück
Sofern der/die Antragssteller*in nicht der/die Eigentümer*in der nachgefragten Fläche ist:
1. Vollmacht des/der Grundstückseigentümer*in oder Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde oder sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
2. Angaben zur Grundstücksadresse
3. Möglichst Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstück
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Hinweise für Northeim: Altlastenkataster: Auskunft
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung UlGGebV)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung UlGGebV)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Altlastenkataster: Auskunft
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Diese können bis zu einem Monat ab Antragseingang betragen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Diese können bis zu einem Monat ab Antragseingang betragen.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Northeim: Altlastenkataster: Auskunft
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt (Gebühr 05,00 bis 500,00 Euro).
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt (Gebühr 05,00 bis 500,00 Euro).
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012