Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
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Altlastenkataster: Auskunft
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg - Katasteramt Wolfsburg
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise für Wolfsburg: Altlastenkataster: Auskunft (Stadt Wolfsburg)
Für die Leistung werden mindestens 72,00 EUR Verwaltungsgebühr erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012