Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Beschreibung

    Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

    Hinweise für Hannover: Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

    Allgemeine Informationen

    Die folgende Leistungsbeschreibung gilt für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover.

    Dieses Kennzeichen wird benötigt um Fahrzeuge aus Deutschland in das Ausland zu überführen.



    Allgemeine Informationen

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    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen

    ID: L100040_537960324

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    Technisch erstellt am 14.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Hannover: Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

    Bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgenommen.

    Bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgenommen.

    Ansprechpartner

    32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Fax: +49 511 168-41520

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge

    • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
      • Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

    • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)

    • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung

    Hinweise für Hannover: Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Ausweis
    • SEPA-Mandatausgefüllt und unterschrieben
    • wurde die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt dann muss ein Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes vorgelegt werden

    bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland zusätzlich:

    • Empfangsbevollmächtigung (Wichtig: Der Empfangsbevollmächtigte muss seinen Hauptwohnsitz in Hannover haben.)

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

     bei Firmen zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

    bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

    • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
    • deren Ausweise
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Ausweis
    • SEPA-Mandatausgefüllt und unterschrieben
    • wurde die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt dann muss ein Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes vorgelegt werden

    bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland zusätzlich:

    • Empfangsbevollmächtigung (Wichtig: Der Empfangsbevollmächtigte muss seinen Hauptwohnsitz in Hannover haben.)

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    bei Firmen zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen - in der Regel ein Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

    bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

    • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
    • deren Ausweise

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Hannover: Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

    Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

    Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.

    Hinweise für Hannover: Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

    Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das Fahrzeug vor der Aushändigung der Fahrzeugpapiere zur Prüfung der Fahrzeugidentität bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird im Zuge der Zulassung ein Vorfahrtsschein ausgestellt. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch ein kostenpflichtiger Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.

    Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das Fahrzeug vor der Aushändigung der Fahrzeugpapiere zur Prüfung der Fahrzeugidentität bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird im Zuge der Zulassung ein Vorfahrtsschein ausgestellt. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch ein kostenpflichtiger Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Kfz, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, eVB, Export Kennzeichen, überführen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, internationale Zulassung, Zollkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)