Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Meldebescheinigung (einfach)
Online erledigen
Zahlungsweise
- paydirekt
- Visa Karte
- giropay
- Paypal
- Klassische Kreditkarte
- Mastercard
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
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Meldebescheinigung (erweitert)
Online erledigen
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- Visa Karte
- giropay
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- Klassische Kreditkarte
- Mastercard
- Kreditkarten
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Damme
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Markus Kruthaup (Sachbearbeiter)
Frau Annette Nortrup (Sachbearbeiterin)
Frau Maria Strel (Sachbearbeiterin)
Internet
Stadt Damme - Fachbereich I Bürgerservice und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand