Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienst
Meldebescheinigung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Kreditkarten
- SEPA-Lastschrift
- paydirekt
- Lastschriftverfahren
- giropay
- Klassische Kreditkarte
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postanschrift
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis