Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung

    ID: L100040_460685393

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • SEPA-Lastschrift
    • Klassische Kreditkarte
    • Lastschriftverfahren
    • giropay
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English