Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Hagen am Teutoburger Wald: Aufenthalts- / Meldebescheinigung: Erteilung

    Eine Aufenthaltsbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage beim Standesamt für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Hagen a.T.W

    ID: L100040_481939262

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Hagen am Teutoburger Wald - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 7

    49170 Hagen am Teutoburger Wald

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    49165 Hagen am Teutoburger Wald

    Hausanschrift

    Schulstraße 7

    49170 Hagen am Teutoburger Wald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05401 977-0

    Fax: 05401 977-60

    E-Mail: info@hagen-atw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English