Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Meldebescheinigung -einfach-

    ID: L100040_475210143

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2022 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Meldebescheinigung -erweitert-

    ID: L100040_475210144

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2022 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeseder Straße 85

    49124 Georgsmarienhütte

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05401 850-320

    Fax: 05401 850-307

    E-Mail: buergeramt@georgsmarienhuette.de

    Weitere Informationen

    Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    • Gebühr:7,50 EUR

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    • Gebühr:7,50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)