Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Meldebescheinigung Erteilung

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    1. Familienname,

    2. frühere Namen,

    3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,

    4. Doktorgrad,

    5. Ordensname, Künstlername,

    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Die Meldebescheinigung erhalten Sie postalisch.

    Online-Dienste

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    ID: L100040_421516307

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    • Klassische Kreditkarte
    • giropay
    • SEPA-Überweisung
    • Kreditkarten

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    ID: L100040_429733855

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    ID: L100040_429733865

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: B436
      Linien:
      • Bus: 467
      • Bus: 460
      • Bus: 625
      • Bus: 619
    • Haltestelle: Kreuzung L24
      Linien:
      • Bus: 476
      • Bus: 625
      • Bus: 619
    • Haltestelle: Kreuzung B72/436
      Linien:
      • Bus: 460
      • Bus: 625
      • Bus: 467

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postfachadresse

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Kontakt

    Fax: 04950 39-39

    Telefon Festnetz: 04950 39-0

    E-Mail: info@hesel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de