Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung (Online)

    ID: L100040_419684541

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme
    • paydirekt
    • Paypal
    • giropay
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Beantragung einer Meldebescheinigung (Online)

    ID: L100040_419684518

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    • paydirekt
    • Paypal
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    • giropay

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bunde - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    26828 Bunde

    Hausanschrift

    Kirchring 2

    26831 Bunde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedhofsweg
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kirchring
      Linie:
      • Bus: 620

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04953 809-12

    Telefon Festnetz: 04953 809-0

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-bunde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Bunde

    Empfänger: Gemeinde Bunde

    IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Formulare

    Beantragung einer Meldebescheinigung (Online)

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English