Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Emlichheim: Spezielle Hinweise für Samtgemeinde Emlichheim

    Online-Dienstleistung im Bürgerportal der Samtgemeinde Emlichheim. (Dienstleistung kann online beantragt werden)

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Emlichheim

    ID: L100040_475746280

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Emlichheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    49821 Emlichheim

    Hausanschrift

    Hauptstraße 24

    49824 Emlichheim

    Kontakt

    Fax: 05943 809-770

    Telefon Festnetz: 05943 809-0

    E-Mail: info@emlichheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Emlichheim - Ordnung, Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 24

    49824 Emlichheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    • Frau Anja Bergau
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-210

      E-Mail: anja.bergau@emlichheim.de

    • Frau Julia ter Lüün
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809-110

      E-Mail: terlueuen@emlichheim.de

    • Yannis Tieneken
      Postanschrift

      Hauptstraße 24

      49824 Emlichheim

      Telefon Festnetz: 05943 809410

      E-Mail: tieneken@emlichheim.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English