Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Wietmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 62

    49835 Wietmarschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Lohne, Hauptstr. 62, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di: 08:30 - 12.30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:30 - 12.30Uhr Bürgerbüro zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr Nebenstelle Wietmarschen, Am Markt 5, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 Uhr Di: 08:30 - 12:30 Uhr Mi: Geschlossen Do: 16:00 - 18:0 Uhr Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05908 9399-10

    Telefon Festnetz: 05908 9399-0

    E-Mail: gemeinde@wietmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de