Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Jever - Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie innerhalb Jevers mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.



    Online-Dienste

    Einfache Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100040_483638204

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 7,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. Die betroffene Person erhält die einfache Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeservice auf dem postalischen Wege.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100040_483792395

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_474111259

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever - Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Die Meldebescheinigungen sind im Bereich Bürgerdienste der Stadt Jever persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Die Meldebescheinigung wird Ihnen unmittelbar nach Bezahlung ausgehändigt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Bei persönlicher Vorsprache im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ist die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.

    Ein Termin im Bereich des Bürgerservice kann digital über den nebenstehenden Link oder aber auch telefonisch bei den Kollegen im Einwohnermeldebereich vereinbart werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de