Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Stadt Jever - Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie innerhalb Jevers mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die Stadt Jever - Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie innerhalb Jevers mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Einfache Meldebescheinigung beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Einfache Meldebescheinigung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online-Terminvergabe für den Bürgerservice
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online-Terminvergabe für den Bürgerservice
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Bereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever.
Ansprechpartner
Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Noack
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigungen sind im Bereich Bürgerdienste der Stadt Jever persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Meldebescheinigungen sind im Bereich Bürgerdienste der Stadt Jever persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung wird Ihnen unmittelbar nach Bezahlung ausgehändigt.
Die Meldebescheinigung wird Ihnen unmittelbar nach Bezahlung ausgehändigt.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Bei persönlicher Vorsprache im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ist die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Ein Termin im Bereich des Bürgerservice kann digital über den nebenstehenden Link oder aber auch telefonisch bei den Kollegen im Einwohnermeldebereich vereinbart werden.
Bei persönlicher Vorsprache im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ist die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Ein Termin im Bereich des Bürgerservice kann digital über den nebenstehenden Link oder aber auch telefonisch bei den Kollegen im Einwohnermeldebereich vereinbart werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Jever: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis