Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Lengerich

    ID: L100040_476864366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lengerich

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 15

    49838 Lengerich

    Öffnungszeiten

    Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05904 9328-90

    Telefon Festnetz: 05904 9328-0

    E-Mail: info@lengerich-emsland.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Lengerich

    Empfänger: Samtgemeinde Lengerich

    IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00

    BIC: GENODEF1LAG

    Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 15

    49838 Lengerich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05904 9328-0

    E-Mail: info@lengerich-emsland.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Lengerich

    Empfänger: Samtgemeinde Lengerich

    IBAN: DE21 2806 9930 0000 6254 00

    BIC: GENODEF1LAG

    Bankinstitut: Volksbank Langen-Gersten

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de