Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sowie Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, muss man mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) auf Norderney gemeldet sein oder gemeldet gewesen sein.
Die Anträge müssen schriftlich (per E-Mail) an einen der unten aufgeführten Sachbearbeiter gestellt werden.
Alternativ kann der Antrag auch digital über den Link unter "Ihr Anliegen direkt online starten" gestellt werden.
Inhalt der Bescheinigungen
einfache Meldebescheinigung
- enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
erweiterte Meldebescheinigung
- enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.
Lebensbescheinigung
- die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).
Online-Dienste
Meldebescheinigung (einfach) beantragen
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Vertrauensniveau
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Meldebescheinigung (erweitert) beantragen
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Zum Serviceportal Stadt Norderney
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Norderney - Fachbereich II - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 15:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Uwe Bohlen
Postanschrift
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Telefon Festnetz: 04932 920-214
E-Mail: uwe.bohlen@norderney.de
Carolin Metker
Postanschrift
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Telefon Festnetz: 04932 920-213
E-Mail: carolin.metker@norderney.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney
Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke gebührenfrei
Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenzahlung durch Vorabüberweisung an folgendes Konto der Stadtkasse Norderney:
OLB Norderney
DE54280200508905151000
BIC OLBODEH2XXX
Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Wort Meldebescheinigung und Ihren Namen an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung