Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Norderney: Meldebescheinigung Erteilung

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sowie Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

    Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

    Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, muss man mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) auf Norderney gemeldet sein oder gemeldet gewesen sein.

    Die Anträge müssen schriftlich (per E-Mail) an einen der unten aufgeführten Sachbearbeiter gestellt werden.

    Alternativ kann der Antrag auch digital über den Link unter "Ihr Anliegen direkt online starten" gestellt werden.

    Inhalt der Bescheinigungen

    einfache Meldebescheinigung

    • enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

    erweiterte Meldebescheinigung

    • enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.

    Lebensbescheinigung

    • die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).

    Online-Dienste

    Meldebescheinigung (einfach) beantragen

    ID: L100040_546841015

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldebescheinigung (erweitert) beantragen

    ID: L100040_546841016

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    Sprache

    Englisch

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    Zum Serviceportal Stadt Norderney

    ID: L100040_475746235

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Norderney - Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Kurplatz 3

    26548 Norderney

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 15:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise für Norderney: Meldebescheinigung Erteilung

    Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro

    Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

    Lebensbescheinigung für Rentenzwecke gebührenfrei

    Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenzahlung durch Vorabüberweisung an folgendes Konto der Stadtkasse Norderney:

    OLB Norderney
    DE54280200508905151000
    BIC OLBODEH2XXX

    Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Wort Meldebescheinigung und Ihren Namen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de