Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Meldebescheinigung und -registerauskunft

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

    Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

    Inhalt der Bescheinigungen

    einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

    erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, Religionszugehörigkeit, frühere Anschriften in Oldenburg sowie Ein- und Auszugsdatum. Wichtig: Kinder werden in einer erweiterten Meldebescheinigung nur berücksichtigt, wenn sie im gesamten Meldezeitraum minderjährig waren.

    • Die Meldebescheinigung ist keine (kostenfreie) Lebensbescheinigung zur Vorlage bei in- und ausländischen Rentenversicherungen.

    Die Meldebescheinigung ist ebenfalls keine (kostenfreie) Haushaltsbescheinigung zur Gewährung von Kindergeld. In der erweiterten Meldebescheinigung werden wie oben beschrieben nur minderjährige Kinder mit ausgewiesen.



    Online-Dienst

    Meldebescheinigung online beantragen

    ID: L100040_466676995

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2411

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    Meldebescheinigung:

    • Personalausweis/Pass,
    • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Lebensbescheinigung:

    • Personalausweis/Pass und Schreiben des Rententrägers.
      • Hinweis: Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    Eine Meldebescheinigung kann nur beantragt werden, wenn Sie in Oldenburg gemeldet sind oder gemeldet waren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    §18 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    Meldebescheinigungen können

    • online oder
    • persönlich mit Termin in den Bürgerbüros

    beantragt werden.

    • Die Terminvereinbarung finden Sie rechts auf der Seite.

    Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    Die Bescheinigungen werden bei persönlicher Vorsprache und nach Zahlung der Gebühr sofort ausgehändigt.

    Online-Anträge werden innerhalb einer Woche bearbeitet. Die Meldebescheinigung wird per Post versandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung

    • einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
    • erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro
    • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei. Falls (nach vorheriger Rücksprache) ein Ortstermin erforderlich ist: 50 Euro

    Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Wohnsitzbescheinigung, Ausländerstelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de