Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
Gesamtthemenübersicht Meldebescheinigung und -registerauskunft
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Inhalt der Bescheinigungen
einfache Meldebescheinigung – enthält Angaben über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
erweiterte Meldebescheinigung – enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, frühere Namen, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsort, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, Religionszugehörigkeit, derzeitige und frühere Anschriften in Oldenburg sowie Ein- und Auszugsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte.
Wichtig: Kinder werden in einer erweiterten Meldebescheinigung nur berücksichtigt, wenn sie im gesamten Meldezeitraum minderjährig waren.
- Die Meldebescheinigung ist keine (kostenfreie) Lebensbescheinigung zur Vorlage bei in- und ausländischen Rentenversicherungen.
Die Meldebescheinigung ist ebenfalls keine (kostenfreie) Haushaltsbescheinigung zur Gewährung von Kindergeld. In der erweiterten Meldebescheinigung werden wie oben beschrieben nur minderjährige Kinder mit ausgewiesen.
Gesamtthemenübersicht Meldebescheinigung und -registerauskunft
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Inhalt der Bescheinigungen
einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, Religionszugehörigkeit, frühere Anschriften in Oldenburg sowie Ein- und Auszugsdatum. Wichtig: Kinder werden in einer erweiterten Meldebescheinigung nur berücksichtigt, wenn sie im gesamten Meldezeitraum minderjährig waren.
- Die Meldebescheinigung ist keine (kostenfreie) Lebensbescheinigung zur Vorlage bei in- und ausländischen Rentenversicherungen.
Die Meldebescheinigung ist ebenfalls keine (kostenfreie) Haushaltsbescheinigung zur Gewährung von Kindergeld. In der erweiterten Meldebescheinigung werden wie oben beschrieben nur minderjährige Kinder mit ausgewiesen.
Online-Dienst
Meldebescheinigung online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Visa Karte
- Mastercard
- Paypal
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Meldebescheinigung:
- Personalausweis/Pass,
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Lebensbescheinigung:
- Personalausweis/Pass und Schreiben des Rententrägers.
- Hinweis: Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Meldebescheinigung:
- Personalausweis/Pass,
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Lebensbescheinigung:
- Personalausweis/Pass und Schreiben des Rententrägers.
- Hinweis: Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung kann nur beantragt werden, wenn Sie in Oldenburg gemeldet sind oder gemeldet waren.
Eine Meldebescheinigung kann nur beantragt werden, wenn Sie in Oldenburg gemeldet sind oder gemeldet waren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
§18 Bundesmeldegesetz (BMG)
§18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen können
- online oder
- persönlich mit Termin in den Bürgerbüros
beantragt werden.
- Die Terminvereinbarung finden Sie rechts auf der Seite.
Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
Meldebescheinigungen können
- online oder
- persönlich mit Termin in den Bürgerbüros
beantragt werden.
- Die Terminvereinbarung finden Sie rechts auf der Seite.
Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
Die Bescheinigungen werden bei persönlicher Vorsprache und nach Zahlung der Gebühr sofort ausgehändigt.
Online-Anträge werden innerhalb einer Woche bearbeitet. Die Meldebescheinigung wird per Post versandt.
Die Bescheinigungen werden bei persönlicher Vorsprache und nach Zahlung der Gebühr sofort ausgehändigt.
Online-Anträge werden innerhalb einer Woche bearbeitet. Die Meldebescheinigung wird per Post versandt.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Meldebescheinigung
- einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
- erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro
- Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei. Falls (nach vorheriger Rücksprache) ein Ortstermin erforderlich ist: 50 Euro
Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
- einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
- erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro
- Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei. Falls (nach vorheriger Rücksprache) ein Ortstermin erforderlich ist: 50 Euro
Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft