Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Verden (Aller): Meldebescheinigung
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Voraussetzung:
Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Wenn Sie eine Meldebescheinigung für den Zeitraum Ihres Wohnsitzes in Verden benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Voraussetzung:
Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Wenn Sie eine Meldebescheinigung für den Zeitraum Ihres Wohnsitzes in Verden benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Verden (Aller): Meldebescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Verden (Aller): Meldebescheinigung
Gebühr: 7,50 Euro
Gebühr: 7,50 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis