Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienst

    einfache Meldebescheinigung

    ID: L100040_479142523

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Heidekreis)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Bad Fallingbostel, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 1

    29683 Bad Fallingbostel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1364

    29677 Bad Fallingbostel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05162 401-0

    Fax: 05162 401-66

    E-Mail: stadt@badfallingbostel.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 02.11.2023 (von: Bansemir, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)