Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Einfache Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erweiterte Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04761 987-135
Telefon Festnetz: 04761 987-136
Fax: 04761 987-139
E-Mail: meldebehoerde@bremervoerde.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Bremervörde: Meldebescheinigung Erteilung
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Bremervörde: Meldebescheinigung Erteilung
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) entsprechend Nr. 63 an:
- 7,50 € für eine einfache Meldebescheinigung
- 9,00 € für eine erweiterte Meldebescheinigung
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) entsprechend Nr. 63 an:
- 7,50 € für eine einfache Meldebescheinigung
- 9,00 € für eine erweiterte Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis