Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Sie benötigen eine Meldebescheinigung und sind bei uns gemeldet?
Online-Dienste
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Ihren Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung können Sie persönlich bei uns beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Wenn Sie persönlich kommen, können Sie die Meldebescheinigung gleich mitnehmen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
Gebühr: 7,50 € - für eine einfache Meldebescheinigung.
Diese enthält:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum, -ort, -staat
- Derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
Gebühr: 9,00 € - für eine erweiterte Meldebescheinigung.
Diese kann auf Antrag zusätzlich zum Beispiel folgende Angaben enthalten:
- Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
- Staatsangehörigkeit(en)
- Frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand
- Religion
Die Gebühr ist bei der Beantragung bar oder per girocard (EC-Karte) zu zahlen.
Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung
- Vor Einführung des Bundesmeldegesetzes mögliche Bescheinigungstypen (z. B. Aufenthalts-, Ledigkeitsbescheinigung) sind entfallen. Je nach Zweck kann hierfür eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Eine Ledigkeitsbescheinigung entspricht z. B. einer erweiterten Meldebescheinigung (mit Familienstand).
- Lebensbescheinigungen (z. B. für Rentenzwecke) können nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches weiterhin ausgestellt werden.
Am 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Regelungen der Verordnung sind Somit ab dem 25.05.2018 unter anderem von allen Behörden als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden. Bei der Meldebehörde der Gemeinde Schwanewede werden personenbezogene Daten Ihrer Einwohner/innen verarbeitet. Bitte lesen Sie hierzu die Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für meldepflichtige Personen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung