Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Sie benötigen eine Meldebescheinigung und sind bei uns gemeldet?



    Online-Dienste

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung.

    ID: L100040_486991810

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung.

    ID: L100040_574546745

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    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100040_487021077

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    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100040_574546749

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Damm 4

    28790 Schwanewede

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04209 74-239

    Telefon Festnetz: 04209 74-230

    E-Mail: buergerservice@schwanewede.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Ihren Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Die Meldebescheinigung können Sie persönlich bei uns beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Wenn Sie persönlich kommen, können Sie die Meldebescheinigung gleich mitnehmen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    Gebühr: 7,50 € - für eine einfache Meldebescheinigung.
    Diese enthält:

    • Familienname
    • Frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordens-, Künstlername
    • Geburtsdatum, -ort, -staat
    • Derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

    Gebühr: 9,00 € - für eine erweiterte Meldebescheinigung.
    Diese kann auf Antrag zusätzlich zum Beispiel folgende Angaben enthalten:

    • Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
    • Staatsangehörigkeit(en)
    • Frühere Anschriften
    • Ein- und Auszugsdatum
    • Familienstand
    • Religion

    Die Gebühr ist bei der Beantragung bar oder per girocard (EC-Karte) zu zahlen.

    Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwanewede: Meldebescheinigung

    • Vor Einführung des Bundesmeldegesetzes mögliche Bescheinigungstypen (z. B. Aufenthalts-, Ledigkeitsbescheinigung) sind entfallen. Je nach Zweck kann hierfür eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Eine Ledigkeitsbescheinigung entspricht z. B. einer erweiterten Meldebescheinigung (mit Familienstand).
    • Lebensbescheinigungen (z. B. für Rentenzwecke) können nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches weiterhin ausgestellt werden.

    Am 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Regelungen der Verordnung sind Somit ab dem 25.05.2018 unter anderem von allen Behörden als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden. Bei der Meldebehörde der Gemeinde Schwanewede werden personenbezogene Daten Ihrer Einwohner/innen verarbeitet. Bitte lesen Sie hierzu die Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English