Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über

    • Familienname,
    • frühere Namen,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Mit der erweiterten Meldebescheinigung können auch Zeiten eines früheren Wohnsitzes bestätigt werden.

    In der erweiterten Meldebescheinigung können neben den o. g. Daten folgende Angaben mit aufgenommen werden

    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
    • Religionszugehörigkeit,
    • frühere Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum,
    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
    • minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.

    Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Hanstedt

    ID: L100040_481381557

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: +49 4184 803-49

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    • Abgabe: kostenfrei
      Meldebescheinigung für das Jobcenter
      (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English