Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung
Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Mit der erweiterten Meldebescheinigung können auch Zeiten eines früheren Wohnsitzes bestätigt werden.
In der erweiterten Meldebescheinigung können neben den o. g. Daten folgende Angaben mit aufgenommen werden
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum,
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
- minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.
Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Mit der erweiterten Meldebescheinigung können auch Zeiten eines früheren Wohnsitzes bestätigt werden.
In der erweiterten Meldebescheinigung können neben den o. g. Daten folgende Angaben mit aufgenommen werden
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum,
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
- minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.
Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Online-Dienst
Meldebescheinigung Erteilung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Jaymie Melina Müller
Frau Christine Fey
Frau Sandra Henkel
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung
- Abgabe: kostenfrei
Meldebescheinigung für das Jobcenter
(Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)
- Abgabe: kostenfrei
Meldebescheinigung für das Jobcenter
(Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis