Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über

    • Familienname,
    • frühere Namen,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Mit der erweiterten Meldebescheinigung können auch Zeiten eines früheren Wohnsitzes bestätigt werden.

    In der erweiterten Meldebescheinigung können neben den o. g. Daten folgende Angaben mit aufgenommen werden

    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
    • Religionszugehörigkeit,
    • frühere Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum,
    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
    • minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.

    Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.



    Allgemeine Informationen

    Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über

    • Familienname,
    • frühere Namen,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Mit der erweiterten Meldebescheinigung können auch Zeiten eines früheren Wohnsitzes bestätigt werden.

    In der erweiterten Meldebescheinigung können neben den o. g. Daten folgende Angaben mit aufgenommen werden

    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
    • Religionszugehörigkeit,
    • frühere Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum,
    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
    • minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.

    Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.



    Online-Dienst

    Meldebescheinigung Erteilung

    ID: L100040_481381557

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Hanstedt: Meldebescheinigung Erteilung

    • Abgabe: kostenfrei
      Meldebescheinigung für das Jobcenter
      (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)
    • Abgabe: kostenfrei
      Meldebescheinigung für das Jobcenter
      (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)