Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Rosengarten: Meldebescheinigung Erteilung
Ferner dient sie zur Vorlage bei der Rentenversicherung (Lebensbescheinigung).
Inhalt der Bescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift
Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Zuzugsdatum, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Gemeinde Rosengarten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Rosengarten: Meldebescheinigung Erteilung
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Kommen Sie innerhalb der Öffnungszeiten einfach vorbei,
außerhalb der Öffnungszeiten können Sie auch gern einen Termin vereinbaren.
Sie können die Meldebescheinigung auch ganz bequem online im Serviceportal beantragen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Kontaktperson
Frau B. Erhorn
Telefon Festnetz: +49 4108 4333-32
Fax: +49 4108 4333-39
Frau A. Thiel
Fax: +49 4108 4333-39
Telefon Festnetz: +49 4108 4333-33
Frau A. Rudic
Telefon Festnetz: +49 4108 4333-34
Fax: +49 4108 4333-39
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Hinweise für Rosengarten: Meldebescheinigung Erteilung
- Abgabe: kostenfrei
Meldebescheinigung für das Jobcenter
(Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung