Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Rosengarten: Meldebescheinigung Erteilung

    Ferner dient sie zur Vorlage bei der Rentenversicherung (Lebensbescheinigung).


    Inhalt der Bescheinigungen:

    Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift

    Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Zuzugsdatum, Konfession und Staatsangehörigkeit.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Gemeinde Rosengarten

    ID: L100040_480032076

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Rosengarten: Meldebescheinigung Erteilung

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Kommen Sie innerhalb der Öffnungszeiten einfach vorbei,
    außerhalb der Öffnungszeiten können Sie auch gern einen Termin vereinbaren.

    Sie können die Meldebescheinigung auch ganz bequem online im Serviceportal beantragen. 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rosengarten - Bürgerbüro

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise für Rosengarten: Meldebescheinigung Erteilung

    • Abgabe: kostenfrei
      Meldebescheinigung für das Jobcenter
      (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de