Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Meldebescheinigung Erteilung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    In der einfachen Meldebescheinigung wird der Nachweis der Wohnung zu dem Zeitpunkt der Beantragung aufgeführt. Bei der Erweiterten Meldebescheinigung können folgende Angaben eingetragen werden:

    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
    • Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • frühere Anschriften,
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    • Familienstand,
    • Religionszugehörigkeit.

    Online-Dienste

    Einfache Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100040_456794331

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

    ID: L100040_456794335

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Meldebescheinigung Erteilung

    Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neu Wulmstorf stellt Ihnen eine Meldebescheinigung aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu Wulmstorf - II.I.1 Sachgebiet Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Meldebescheinigung Erteilung

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass


    Sollten Sie eine bevollmächtigte Person zu uns schicken...

    ...muss diese die Gebühr, eine spezielle Vollmacht und den originalen Ausweis von sich und dem Vollmachtgeber dabei haben. Die Vollmacht finden Sie als Anhang auf dieser Seite.

    Formulare

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Meldebescheinigung Erteilung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Meldebescheinigung Erteilung

    Rechtliche Grundlage
    §27 Nds. Meldegsetz

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Meldebescheinigung Erteilung

    Die Meldebescheinigung wird Ihnen sofort ausgehändigt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de