Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung
Die Gemeinde Uetze stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung oder als Lebensbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Eine Lebensbescheinigung für im Ausland lebende Deutsche stellt das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft vor Ort aus.
Die Gemeinde Uetze stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung oder als Lebensbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Eine Lebensbescheinigung für im Ausland lebende Deutsche stellt das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft vor Ort aus.
Online-Dienste
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Beantragung einer Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung
Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Gemeinde Uetze.
Voraussetzung:
Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Gemeinde Uetze.
Voraussetzung:
Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05173 970-170
E-Mail: buergerservice@uetze.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis