Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde Uetze stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung oder als Lebensbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Eine Lebensbescheinigung für im Ausland lebende Deutsche stellt das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft vor Ort aus.



    Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde Uetze stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung oder als Lebensbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Eine Lebensbescheinigung für im Ausland lebende Deutsche stellt das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft vor Ort aus.



    Online-Dienste

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100040_458946183

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2022 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100040_458946184

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2022 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung

    Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Gemeinde Uetze.

    Voraussetzung:
    Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Gemeinde Uetze.

    Voraussetzung:
    Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 9

    31311 Uetze

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05173 970-170

    E-Mail: buergerservice@uetze.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung

    Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

    Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uetze: Meldebescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)