Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Ronnenberg: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Stadt Ronnenberg stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Ronnenberg mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie zum Nachweis der Wohnung.
Die Stadt Ronnenberg stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Ronnenberg mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie zum Nachweis der Wohnung.
Online-Dienste
Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Ronnenberg: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Bescheinigung erhalten Sie in den Bürgerbüros. Alternativ können Sie die oben verlinkten Online-Services nutzen.
Bitte beachten Sie, dass eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung persönlich beantragt werden muss.
Die Bescheinigung erhalten Sie in den Bürgerbüros. Alternativ können Sie die oben verlinkten Online-Services nutzen.
Bitte beachten Sie, dass eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung persönlich beantragt werden muss.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis