Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Langenhagen: Meldebescheinigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Die Meldebescheinigung wird unterschieden in einfache und erweiterte Meldebescheinigung.

    Die einfache Meldebescheinigung umfasst folgende Angaben:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum und
    • derzeitige Anschrift (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung).

    Bei der erweiterten Meldebescheinigung können weitere zusätzliche Optionen ausgewählt werden, wie z.B. Ehegatte / Lebenspartner, minderjährige Kinder, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften in Langenhagen.



    Allgemeine Informationen

    Die Meldebescheinigung wird unterschieden in einfache und erweiterte Meldebescheinigung.

    Die einfache Meldebescheinigung umfasst folgende Angaben:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum und
    • derzeitige Anschrift (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung).

    Bei der erweiterten Meldebescheinigung können weitere zusätzliche Optionen ausgewählt werden, wie z.B. Ehegatte / Lebenspartner, minderjährige Kinder, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften in Langenhagen.



    Online-Dienste

    Einfache Meldebescheinigung.

    ID: L100040_491085346

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Erweiterte Meldebescheinigung

    ID: L100040_491085349

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postanschrift

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307-9130

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2016

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-9223

    Fax: 0511 7307-9269

    E-Mail: buergerbuero@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Besuchszeiten Bürgerbüro Termine nur nach Vereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2019

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Langenhagen: Meldebescheinigung Erteilung

    • Ausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
    • Ausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenhagen: Meldebescheinigung Erteilung

    Sie sind in Langenhagen mit einer Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet. 

    Sie sind in Langenhagen mit einer Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenhagen: Meldebescheinigung Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024