Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung

    ID: L100040_477475424

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard
    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Burgdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Baderkamp 2

    38272 Burgdorf

    Kontakt

    Fax: 05347 512

    Telefon Festnetz: 05347 328(montags: 08:00-12:30 und 14:00-18:00 Uhr)

    E-Mail: aussenstelle@baddeckenstedt.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Baddeckenstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)

    Telefon Festnetz: 05345 498-0(Zentrale)

    Fax: 05345 498-10

    Telefon Festnetz: 05345 498-24(Frau Ansorge)

    Telefon Festnetz: 05345 498-42(Frau Brencic)

    E-Mail: buergerbuero@baddeckenstedt.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de