Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Peine: Spezialisierung

    Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Angaben zu

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • derzeitigen Anschriften sowie
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Wenn weitere Angaben, wie z. B. das Geburtsdatum der Person benötigt werden, kommt ggf. die Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung in Betracht.

    Die erweiterte Meldebescheinigung darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft auch Angaben enthalten zu

    • früheren Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitigen Staatsangehörigkeiten
    • früheren Anschriften
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Angaben zu

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • derzeitigen Anschriften sowie
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Wenn weitere Angaben, wie z. B. das Geburtsdatum der Person benötigt werden, kommt ggf. die Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung in Betracht.

    Die erweiterte Meldebescheinigung darf zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft auch Angaben enthalten zu

    • früheren Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitigen Staatsangehörigkeiten
    • früheren Anschriften
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Online-Dienste

    Zum Serviceportal Stadt Peine

    ID: L100040_475161086

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zum Serviceportal Stadt Peine

    ID: L100040_555042494

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstraße 5

    31224 Peine

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05171 49-9490

    Fax: 05171 49-7378

    E-Mail: buergerbuero@stadt-peine.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro - Team C

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstraße 5

    31224 Peine

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05171 49-9370

    Telefon Festnetz: 05171 49-9371

    Telefon Festnetz: 05171 49-9372

    Telefon Festnetz: 05171 49-9373

    Fax: 05171 49-7378

    E-Mail: buergerbuero@stadt-peine.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024