Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Meldebescheinigung (einfache)

    ID: L100040_422685122

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift
    • Visa Karte
    • paydirekt
    • Paypal
    • Mastercard
    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldebescheinigung (erweiterte)

    ID: L100040_422685123

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Lengede: Meldebescheinigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Service-Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Fax: 05344 89-30

    E-Mail: info@lengede.de

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English