Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Wittingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wittingen, Rathaus
Linie:- Bus: 120, 121, 125, 137, 138
- Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05831 261-213
Telefon Festnetz: 05831 261-212
Telefon Festnetz: 05831 261-215
Fax: 05831 262-0
Telefon Festnetz: 05831 261-214
E-Mail: stadt@wittingen.eu
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung