Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Salzgitter: Aufenthalts- / Meldebescheinigung: Erteilung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Salzgitter

    ID: L100040_566257899

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - BürgerCenter

    Beschreibung

    Im BürgerCenter werden alle melderechtlichen Vorgänge bearbeitet. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personaldokumenten. Außerdem werden Ablichtungen oder Unterschriften amtlich beglaubigt, Fundsachen verwaltet sowie öffentliche Versteigerungen durchgeführt. Ergänzend werden Werbeartikel und Bücher über die Stadt sowie Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen zum Kauf angeboten. Schließlich ist hier auch die zentrale Telefonvermittlung der Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle für den Bürger angesiedelt.

    Anschriften:

    Bürgercenter
    Rathaus
    Joachim-Campe-Str. 6-8
    38226 Salzgitter (Lebenstedt)

    Bürgercenter
    Außenstelle Salzgitter-Bad
    Marktplatz 11
    38259 Salzgitter (Bad)

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten BürgerCenter Lebenstedt: * Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, * Montag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr, * Dienstag und Mittwoch 13.30 - 15.00 Uhr. * Die Wartemarken werden am ServicePoint ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Öffnungszeiten BürgerCenter Salzgitter-Bad: * Montag bis Freitag 8.30 - 12.30 Uhr, * Dienstag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr. * Die Wartemarken werden am Info-Schalter ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Die Termine für das Rathausgebäude in Salzgitter-Lebenstedt und das Kleine Rathaus in Salzgitter-Bad können können hier weiterhin online gebucht werden. Die Online-Terminvereinbarung finden Siehier.

    Kontakt

    Fax: 05341 8394909

    Telefon Festnetz: 05341 8392070

    Fax: 05341 8394916

    Telefon Festnetz: 05341 8393812

    E-Mail: buergercenter@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Salzgitter - Ausländerstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Um einen Termin bei der Ausländerstelle zu bekommen: Können Sie anrufen: Die Telefonnummer ihrer Ansprechpartnerin und ihres Ansprechpartners finden Sie unter dem Reiter Kontaktauf der Internetseite der Ausländerstelle der Stadt Salzgitter Oder: Können Sie das Kontaktformular ausfüllen. Oder: Können Sie online einen Termin buchen. Fragen zur Einbürgerung: 05341 / 839-3221, Zimmer 011, E-Mail an einbuergerung@stadt.salzgitter.de

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English