Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Verden (Aller): Wohnsitz Anmeldung
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer:
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer:
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
Online-Dienste
Online-Terminvereinbarung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Hinweise für Verden (Aller): Wohnsitz Anmeldung
Sie sind nach Verden gezogen? Dann melden Sie sich bitte im Bürgerbüro an.
Sie sind nach Verden gezogen? Dann melden Sie sich bitte im Bürgerbüro an.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Verden (Aller): Wohnsitz Anmeldung
Bitte bringen Sie als Identitätsnachweis und zur Adressänderung ein Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis / -reisepass) mit. Bitte bringen Sie ggf. auch Ihr Familienstammbuch zum Nachweis Ihres Familienstandes mit.
Bitte bringen Sie als Identitätsnachweis und zur Adressänderung ein Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis / -reisepass) mit. Bitte bringen Sie ggf. auch Ihr Familienstammbuch zum Nachweis Ihres Familienstandes mit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Verden (Aller): Wohnsitz Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der neuen Meldebehörde anmelden müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der neuen Meldebehörde anmelden müssen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden