Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Ritterhude: Wohnsitz Anmeldung
Ab 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie bitte Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme oder Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Der Wohnungsgeber (Eigentümer) hat bei der Anmeldung und Ummeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug mit den Personalien des Mieters auszufertigen.
Bei Untervermietung wird auch zusätzlich der Hauptvermieter eingetragen.
Ab 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie bitte Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme oder Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Der Wohnungsgeber (Eigentümer) hat bei der Anmeldung und Ummeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug mit den Personalien des Mieters auszufertigen.
Bei Untervermietung wird auch zusätzlich der Hauptvermieter eingetragen.
Online-Dienste
Nebenwohnung / Zweitwohnung voranmelden
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Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Übermittlungssperre beantragen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Für Ritterhude wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Formulare
Hinweise für Ritterhude: Wohnsitz Anmeldung
- WohnungsgeberbestätigungBescheinigung des Vermieters
- WohnungsgeberbestätigungBescheinigung des Vermieters
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweise für Ritterhude: Wohnsitz Anmeldung
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden