Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung: Zuzug aus dem Ausland (bitte Anzahl der Personen auswählen)

    ID: L100040_483169429

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postanschrift

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307-9130

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2016 (von: Freitag, Loraine)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-9223

    Fax: 0511 7307-9269

    E-Mail: buergerbuero@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Besuchszeiten Bürgerbüro Termine nur nach Vereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2019 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Hinweise für Langenhagen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    • bei ledigen Personen: Original Geburtsurkunde + Übersetzung        ODER internationale Urkunde
    • bei verheirateten Personen: Original Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
    • bei geschiedenen Personen: Original Scheidungsurteil + Übersetzung
    • bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde + Übersetzung              ODER internationale Heiratsurkunde und die Original Sterbeurkunde + Übersetzung
    • Bei Kindern, die noch kein Ausweisdokument/Pass besitzen, die Geburtsurkunde ggf. Übersetzung ODER internationale Urkunde
    • elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass

    Hinweis:
    Bei der Trennung von Eltern eines minderjährigen Kindes ist zusätzlich für die Ummeldung des Kindes die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig. 

    • bei ledigen Personen: Original Geburtsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
    • bei verheirateten Personen: Original Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
    • bei geschiedenen Personen: Original Scheidungsurteil + Übersetzung
    • bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Heiratsurkunde und die Original Sterbeurkunde + Übersetzung
    • Bei Kindern, die noch kein Ausweisdokument/Pass besitzen, die Geburtsurkunde ggf. Übersetzung ODER internationale Urkunde
    • elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass

    Hinweis:
    Bei der Trennung von Eltern eines minderjährigen Kindes ist zusätzlich für die Ummeldung des Kindes die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Langenhagen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Eine Anmeldung vor dem Einzugstermin ist nicht möglich.

    Eine Anmeldung vor dem Einzugstermin ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnungsbezug, Umzug, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)