Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienst
Terminvereinbarung: Zuzug aus dem Ausland (bitte Anzahl der Personen auswählen)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
33 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Hinweise für Langenhagen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- bei ledigen Personen: Original Geburtsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
- bei verheirateten Personen: Original Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
- bei geschiedenen Personen: Original Scheidungsurteil + Übersetzung
- bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Heiratsurkunde und die Original Sterbeurkunde + Übersetzung
- Bei Kindern, die noch kein Ausweisdokument/Pass besitzen, die Geburtsurkunde ggf. Übersetzung ODER internationale Urkunde
- elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
Hinweis:
Bei der Trennung von Eltern eines minderjährigen Kindes ist zusätzlich für die Ummeldung des Kindes die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.
- bei ledigen Personen: Original Geburtsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
- bei verheirateten Personen: Original Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Urkunde
- bei geschiedenen Personen: Original Scheidungsurteil + Übersetzung
- bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde + Übersetzung ODER internationale Heiratsurkunde und die Original Sterbeurkunde + Übersetzung
- Bei Kindern, die noch kein Ausweisdokument/Pass besitzen, die Geburtsurkunde ggf. Übersetzung ODER internationale Urkunde
- elektronischer Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
Hinweis:
Bei der Trennung von Eltern eines minderjährigen Kindes ist zusätzlich für die Ummeldung des Kindes die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Langenhagen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Eine Anmeldung vor dem Einzugstermin ist nicht möglich.
Eine Anmeldung vor dem Einzugstermin ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, Umzug, anmelden